Reise- und Geschäftsbedingungen des TUI TravelStrar Reisebüros Am Nicolaiplatz in Magdeburg, Inh. Ingeburg Weinert
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die in angemessener Zeit erklärt werden muss. Der Kunde erhält eine schriftliche Reisebestätigung, die in der Regel die durch den Reiseveranstalter unterzeichnete Reiseanmeldung ist.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 15 %, maximal 256,- €, des Gesamtpreises sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens bei Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Buchungen innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Tagesfahrten sind sofort bei Buchung zur Zahlung fällig. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, so wird der bei der Anmeldung geleistete Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstattet. Die Reisepapiere werden erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Der Kunde erhält bereits bei der Anzahlung vom Veranstalter einen Sicherungsschein.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen (Prospekte) des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Hotel-, Orts- und Landesprospekte und sonstige nicht vom Veranstalter verfasste Beschreibungen haben nur unverbindlichen Informationscharakter, wobei deren Inhalt nicht gewährleistet wird. Es gelten daher alle Angaben in unserem Prospekt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsschwächen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändert, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung oder Wandelung unberührt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Geringfügige änderungen sind z. B. geänderte Tagesabläufe der Ausflugsprogramme. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen, mit der Buchung bestätigten Preise, aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, ist jederzeit eine Anpassung der Preise, auch nach Bestätigung der Reise, möglich.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung hat im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittskosten betragen pro Person:
a) Bus-Tagesfahrten
Bis 15. Tag vor Reisebeginn = 5,- €
Bis 08. Tag vor Reisebeginn = 10,- €
Ab 07. Tag vor Reisebeginn = 60 %
mindestens aber 10,- €
Ab 2. Tag vor Reisebeginn = 100 %
b) Bei Mehrtagesfahrten einschl. Flugreisen und Schiffreisen, sofern in der Reiseausschreibung nichts anderes aus gewiesen ist Bis 30. Tag vor Reisebeginn = 25 % vom 29. bis 22. Tag = 30 % vom 21. bis 15. Tag = 40 % vom 14. bis 08. Tag = 60 % vom 07. bis 02. Tag = 80 % Der gesamte Reisepreis wird zur Zahlung fällig bei Stornierung 1 Tag vor Abreise, am Abreisetag bzw. bei Nichterscheinen zur Abfahrt ohne vorherige Anzeige.
5.2
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsgeld pro Reisenden erheben. Bei Omnibusreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 30,- €. Umbuchungen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei Flugreisen und Schiffsreisen sind keine Umbuchungen möglich.
5.3
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
5.4
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die dem Veranstalter zu melden sind, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist; wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen bei Mehrtagesfahrten. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
c) bis 2 Tage vor Reiseantritt bei Tagesfahrten bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
9.2
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, auf die er nachweislich keinen Einfluss hat. Das betrifft insbesondere Beförderungen, die im Linienverkehr oder durch andere öffentliche Verkehrsmittel erbracht werden. Da die Flugreisen und zum Teil auch die Busreisen jeweils in Zusammenarbeit mit einem großen deutschen Reiseveranstalter realisiert werden, haftet dieser Veranstalter auch für die durch ihn erbrachten Leistungen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, Stau, Sperrung, Umleitung, Schließung, technische Defekte usw.) nicht erbracht werden können. Dazu zählen auch und insbesondere Transferleistungen, die zu Flughäfen oder Seehäfen erbracht werden.
9.3
Die Beförderungsleistungen für Reisen des Reiseveranstalters „Reisebüro Am Nicolaiplatz“ werden durch die Firma Baxmann-Reisen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz in der geltenden Fassung durchgeführt.
10. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den Reisepreis beschränkt.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (möglichst Schriftform) der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und / oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren nach 6 Monate nach Beendigung der Reise.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er dem Kunden von wichtigen änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Passbestimmungen: Jeder Teilnehmer an Auslandsreisen ist selbst verantwortlich, dass er einen zeitlich gültigen Reisepass mitführt. Für Ausländer, Staatslose usw. gelten meist besondere Pass-, Visa-, und Zollvorschriften, für deren Einhaltung der Gast selbst verantwortlich ist.14. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und ebenso einer umfassenden Reiseversicherung wird empfohlen.
15. Platzverteilung im Bus
Die Platzverteilung im Bus erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus ist jedoch ausgeschlossen.
16. Allgemeines
Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person ein Koffer vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch. Leistungen für Halbpension oder Vollpension beginnen am Ankunftstag mit dem Abendessen und enden am Abfahrtstag mit dem Frühstück. Bei Flugreisen zählen die Verpflegungsleistungen während des Fluges dazu. Alle im Programm genannten Reisepreise gelten ab und bis Magdeburg. Die Berechtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Magdeburg.
18. Reiseveranstalter
Reisebüro Am Nicolaiplatz
Lübecker Str. 23 A
39124 Magdeburg
Telefon: 03 91 / 2 52 34 02
Fax: 03 91 / 2 58 12 99
Internet: www.nicolaiplatzreisen.de
und
Baxmann-Reisen
Neudorf-Platendorf
Dorfstraße 158
38524 Sassenburg
Tel.: 0 53 78 / 341
Fax: 0 53 78 / 14 66
